Laut Rechtsgutachten des BUND ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 verfassungswidrig und somit sollten die weiteren Planungen zur B54n sofort eingestellt werden. Hier geht es zum Artikel des BUND
Laut Rechtsgutachten des BUND ist der Bundesverkehrswegeplan 2030 verfassungswidrig und somit sollten die weiteren Planungen zur B54n sofort eingestellt werden. Hier geht es zum Artikel des BUND